Praktische Hinweise: Masterarbeit

  1. Bitte suchen Sie sich eine bzw. einen universitären Betreuer/in (Mentor/in), die/der Sie berät und bei der Formulierung des Themas, dem Ausfüllen von Formularen und der Organisation unterstützt. Gemeinsam mit dem verantwortlichen Hochschullehrer kümmert sich der/die Mentor/in und ggf. eine weitere Persson mit Prüfungsberechtigung (Zweitprüfer:in) um die Durchsicht Ihrer Arbeit. Als Mentor/in stehen Ihnen alle Wissenschaftler/innen und Doktoranden/innen der Arbeitsgruppe zur Verfügung. Bitte scheuen Sie sich nicht, uns anzusprechen!

  2. Die Masterarbeit wird im Regelfall an der TU Dresden oder am UFZ Leipzig/Halle/Magdeburg durchgeführt.

  3. Die Bearbeitungszeit der Masterarbeit beträgt für den Masterstudiengang Hydrobiologie 23 Wochen (Stand Prüfungsordnung vom 03.09.2018) .

Vorgehensweise Bachelor- und Masterarbeiten in den Hydrowissenschaften

(Stand: 2025-08, mit Prüfungsamt abgestimmt, blau: zusätzliche Tipps)

  1. Studierende/r bereitet gemeinsam zusammen mit den Betreuern die Aufgabenstellung und das Anmeldeformular vor.
  2. Übersendung des Anmeldeformulars mit Aufgabenstellung an das Prüfungsamt.
  3. Fachliche Voraussetzungen werden vom Prüfungsamt kontrolliert, es erfolgt die Weiterleitung an den Prüfungsausschuss zur Bestellung der Prüfer und Beschluss zur Ausgabe des Themas (laut PO).
  4. Rücksendung vom PO-Vorsitzenden an das Prüfungsamt und Ausgabe des Themas (per E-Mail) mit Ausgabedatum und Abgabedatum an die/den Studierenden.
  5. Mögliche Verlängerung der Abschlussarbeit (auf Antrag der/des Studierenden) erfolgt aktuell noch über einen formlosen Antrag an den Prüfungsausschuss (einzureichen über das Prüfungsamt); zukünftig wird es ein Formular geben.
  6. Abgabe der Abschlussarbeit im Prüfungsamt und Erstellung des Protokolls; Übersendung der Arbeiten und des Protokoll durch das Prüfungsamt an die Prüfer
  7. Bewertung und Benotung der Abschlussarbeit durch bestellte Prüfer.
  8. Durchführung und Bewertung des Kolloquiums
  9. Versand des Protokolls mit den Bewertungen (zwei Gutachten) an das Prüfungsamt (als Scan per E-Mai möglich).
  10. Erstellung der Zeugnisdokumente (durch das Prüfungsamt).